Betreff
Einrichtung eines Jugend- und Studentencafés in der Münte
Vorlage
SV/FD2/004/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadt Diepholz richtet in der Münte ein Jugend- und Studentencafé ein.

Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen.

 

2. Die Stadt Diepholz evaluiert die Nutzung des Cafés im laufenden Betrieb und berichtet im II. Quartal 2019 über die Ergebnisse im zuständigen Jugendausschuss.

Sachverhalt:

In der Sitzung des Jugendausschusses am 9.11.2017 wurde folgender Beschluss gefasst und somit die Verwaltung beauftragt, den unter Nr. 2 aufgeführten Prüfauftrag durchzuführen:

 

1. Nach der Kündigung des jetzigen Pächters der „Münte“ zum 31.10.2017 wird die gastronomische Nutzung an diesem Ort aufgegeben.

2. Die Verwaltung prüft, ob die Umgestaltung in einen Jugend- und Studententreff im Einklang mit dem aktuellen Konzept zur Jugendarbeit in Diepholz möglich ist.

3. Der Jugendrat und das Jugendbüro sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen.

 

Im Rahmen des Prüfauftrages wurden folgende Schritte unternommen:

1. Einschätzung der baurechtlichen Situation im Gebäude

2. Planung und Kostenschätzung notwendiger Baumaßnahmen im Gebäude

3. Besichtigung und inhaltliche Überlegungen mit dem Jugendrat

4. Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes durch die Mitarbeiter des Jugendbüros

 

Zusätzlich wurde mit dem Mieter des 1. und 2. Obergeschosses, der Kreismusikschule – vertreten durch den Leiter – über die Planungen gesprochen. In diesem Gespräch wurde deutlich, dass auch gemeinsame Veranstaltungen denkbar wären, so dass die Angebote der städtischen Jugendarbeit und der kulturellen Förderung der Kreismusikschule das Gebäude intensiv wahrnehmbar machen würden.

 

Bereits im Jahr 1976 wurde im Rahmen der Wiederinstandsetzung der Münte durch die Bürgerinitiative Münte e.V. zur Nutzung des Gebäudes folgendes Ziel vermerkt.

„Das gemeinsame Bestreben geht jetzt dahin, die Münte zu einem echten Bürgerhaus zu machen, das sowohl der Repräsentation der Stadt als auch der Begegnung aller Bevölkerungskreise dienen soll.“

 

Mit der Nutzung als Jugend- und Studentencafé würde diesem Ziel Rechnung getragen.

 

Nachstehend werden die Ergebnisse der Arbeitsschritte im Prüfauftrag kurz dargestellt:

 

1. Einschätzung der baurechtlichen Situation im Gebäude

Das Gebäude die Münte wurde zuletzt für eine gastronomische Nutzung im Erdgeschoss genehmigt. Inhaltlich bedeutet dies, dass bei einer Nutzung als Jugend- und Studentencafé mit gastronomischem Angebot – Getränke und optional Speisen – die Nutzung ohne eine baurechtliche Nutzungsänderung fortgesetzt werden kann.

Dies bedeutet, dass für die Nutzung ein Bestandsschutz gilt und auch keine baulichen Veränderungen, bspw. in Bezug auf die Toiletten, notwendig sind.

 

2. Besichtigung und inhaltliche Überlegungen mit dem Jugendrat

Am 11.1.2018 fand ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern des Jugendrates und des Jugendbüros in der Münte statt. Dort wurden erste Überlegungen zur inhaltlichen Ausgestaltung und den dazu notwendigen baulichen Veränderungen abgestimmt.

 

Ergebnisse der Abstimmung waren:

 

-              Bildschirm mit Spielekonsole

-              Audioanlage für Hintergrundmusik

-              Sitzmöglichkeiten zum Bewegen und Verschieben

-              Billard- und Kickertische

-              Tresen mit Kochnische (Bereich nur für Mitarbeiter), Bar für Getränke etc.

-              WLAN und Drucker anbieten

-       Angedachte Öffnungszeiten Vorschlag: Mo, Mi, Do, Fr: 14.30 – 20 Uhr

-              Thementage: Improvisationstheater, Kinotage (Leinwand wird benötigt)

-              Umfrage für einen attraktiven Namen

 

Die Vertreter des Jugendrates und des Jugendbüros haben sich einhellig für die Nutzung der Münte als Jugend- und Studentencafé ausgesprochen.

 

3. Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes durch die Mitarbeiter des Jugendbüros

Die Mitarbeiter des Jugendbüros haben nach dem Gesprächstermin mit dem Jugendrat ein Konzept zur Einrichtung des Jugend- und Studentencafés erarbeitet. Das Konzept ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

4. Planung und Kostenschätzung notwendiger Baumaßnahmen im Gebäude

Zur Umsetzung der gewünschten räumlichen Nutzung sind nur geringe bauliche Veränderungen notwendig, bzw. sinnvoll.

 

Die Errichtung von Wänden im Leichtbau zur Abgrenzung des Küchenbereichs für die Öffentlichkeit sowie die Schaffung einer leicht zugänglichen Haushaltsküche für den Allgemeingebrauch sind im westlichen Gebäudebereich geplant. Im Bereich des Gastraumes ist die optische Abgrenzung mit Verbundssicherheitsglas, welches mit Milchglasfolie beklebt wird, angedacht, so dass separate Nischen für die gewünschten Nutzungsarten Billard, Kicker, Darts und den Bereich für Sitzmöglichkeiten mit Gesellschaftsspielen o.Ä. geschaffen werden können.

 

Die Kostenschätzung für die baulichen Maßnahmen und die Ausstattung mit bspw. Loungemöbeln beläuft sich auf rd. 10.000 Euro.

 

Finanzierung:

Die geringen baulichen Maßnahmen werden zunächst aus dem Gesamtansatz bei der Gebäudeunterhaltung finanziert und sollten höhere Kosten entstehen, so sind diese bis zu einem Betrag von 5.000 € durch die Deckungsreserve gedeckt.

 

Anlagen:

Nutzungskonzept die Münte als Jugend- und Studententreff