a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
a) Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
b) Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungsplan Nr. 85 „Reessingstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss hat am 07.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
85 „Zukunftswerkstatt“ und die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im
Parallelverfahren beschlossen. Am 26.02.2018 hat der Verwaltungsausschuss die
Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung beschlossen.
Auf der Grundlage
des Vorentwurfs ist die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung
durchgeführt worden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte am 10.04.2018
im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 06.03.2018 um
Stellungnahme bis zum 13.04.2018 gebeten.
Im Laufe des
Verfahrens wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 04.03.2019 eine
Namensänderung in Bebauungsplan Nr. 85 „Reessingstraße“ vorgenommen.
Mit Beschluss vom 06.05.2019 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf des
B-Planes Nr. 85 „Reessingstraße“ sowie der Begründung zugestimmt und seine
öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde am
08.05.2019 ortsüblich im Diepholzer Kreisblatt bekannt gemacht. Der Entwurf des
Bebauungsplanes mit der Begründung und die wesentlichen, umweltbezogenen
Stellungnahmen haben vom 17.05.2019 bis 21.06.2019 öffentlich ausgelegen.
Zu den im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, Hinweisen
und Anregungen sind Abwägungsvorschläge erarbeitet worden (Anlage 1).
Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Planung infolge aller
Stellungnahmen der Auslegung
Planzeichnung des B-Plans Nr. 85:
- Die Baugrenze nördlich des Grabens wird
im Bereich des dort befindlichen Geh- Fahrt- und Leitungsrechts einschließlich
des GFL zwei Meter nach Norden verschoben bzw. erweitert.
- Es wird ein neuer Hinweis zur Auffüllung
der Baugrundstücke aufgenommen
Begründung des B-Plans Nr. 85:
·
Die vom LBEG vorgebrachten Hinweise zum
Bodenschutz bei Bau- und Bodenarbei-ten werden im Kapitel 3.7 Belange des
Umweltschutzes – Schutzgut Boden ergänzt;
·
Die Hinweise des Landkreises Diepholz sowie
der Stadtwerke Huntetal zum erfor-derlichen Löschwasserbedarf in
Gewerbegebieten bzw. zur durch die Gebietser-schließung zur Verfügung stehende
Löschwassermenge (Grundschutz) werden in das Kapitel 3.8 Belange der
Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Versor-gung ergänzt.
Umweltbericht
·
Die Ausführungen zum Artenschutz und ein
Hinweis auf die rechtliche Grundlage zum Rückschnitt von Bäumen (§ 39 (5) Nr. 2
BNatSchG) werden im Kapitel 2.1.2 Schutzgut Tiere ergänzt.
Es handelt sich um kleinteilige Anpassungen,
die sich aus der fortschreitenden Ausbau-planung ergeben. Die Grundzüge der
Planung werden davon nicht berührt, so dass eine erneute Auslegung aufgrund
dieser Änderungen nicht erforderlich wird. Der Satzungsbeschluss kann erfolgen.
Seine Rechtskräftigkeit erlangt der Bebauungsplan nach Bekanntmachung im
Amtsblatt des Landkreises Diepholz.
Anlagen:
- Anlage 1 Abwägungsvorschläge B-Plan Nr. 85
- Anlage 2 Planzeichnung
- Anlage 3 Begründung
- Anlage 4 Umweltbericht