Betreff
Bebauungsplan Nr. 85 "Reessingstraße"
a) Entscheidung über die vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
SV/FD3/048/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

 

a) Die von den Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und entsprechend den Beschlussvorschlägen der im Anhang beigefügten Abwägung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen (Anlage 1). Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.

 

b) Aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) beschließt der Rat der Stadt Diepholz unter Berücksichtigung der getroffenen Entscheidungen zu a) den Bebauungsplan Nr. 85 „Reessingstraße“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung sowie der dazu ergangenen Begründung.

 

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 07.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Zukunftswerkstatt“ und die 62. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) im Parallelverfahren beschlossen. Am 26.02.2018 hat der Verwaltungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung beschlossen. 

Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgte am 10.04.2018 im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Anschreiben vom 06.03.2018 um Stellungnahme bis zum 13.04.2018 gebeten.

Im Laufe des Verfahrens wurde mit Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 04.03.2019 eine Namensänderung in Bebauungsplan Nr. 85 „Reessingstraße“ vorgenommen.

 

Mit Beschluss vom 06.05.2019 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf des B-Planes Nr. 85 „Reessingstraße“ sowie der Begründung zugestimmt und seine öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung wurde am 08.05.2019 ortsüblich im Diepholzer Kreisblatt bekannt gemacht. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung und die wesentlichen, umweltbezogenen Stellungnahmen haben vom 17.05.2019 bis 21.06.2019 öffentlich ausgelegen.

 

Zu den im Rahmen der Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen sind Abwägungsvorschläge erarbeitet worden (Anlage 1).

 

Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Planung infolge aller Stellungnahmen der Auslegung

 

Planzeichnung des B-Plans Nr. 85:

  • Die Baugrenze nördlich des Grabens wird im Bereich des dort befindlichen Geh- Fahrt- und Leitungsrechts einschließlich des GFL zwei Meter nach Norden verschoben bzw. erweitert.
  • Es wird ein neuer Hinweis zur Auffüllung der Baugrundstücke aufgenommen

 

Begründung des B-Plans Nr. 85:

·         Die vom LBEG vorgebrachten Hinweise zum Bodenschutz bei Bau- und Bodenarbei-ten werden im Kapitel 3.7 Belange des Umweltschutzes – Schutzgut Boden ergänzt;

·         Die Hinweise des Landkreises Diepholz sowie der Stadtwerke Huntetal zum erfor-derlichen Löschwasserbedarf in Gewerbegebieten bzw. zur durch die Gebietser-schließung zur Verfügung stehende Löschwassermenge (Grundschutz) werden in das Kapitel 3.8 Belange der Wirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, der Versor-gung ergänzt.

 

Umweltbericht

·         Die Ausführungen zum Artenschutz und ein Hinweis auf die rechtliche Grundlage zum Rückschnitt von Bäumen (§ 39 (5) Nr. 2 BNatSchG) werden im Kapitel 2.1.2 Schutzgut Tiere ergänzt.

 

Es handelt sich um kleinteilige Anpassungen, die sich aus der fortschreitenden Ausbau-planung ergeben. Die Grundzüge der Planung werden davon nicht berührt, so dass eine erneute Auslegung aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich wird. Der Satzungsbeschluss kann erfolgen. Seine Rechtskräftigkeit erlangt der Bebauungsplan nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Diepholz.

 

Anlagen:

- Anlage 1 Abwägungsvorschläge B-Plan Nr. 85

- Anlage 2 Planzeichnung

- Anlage 3 Begründung

- Anlage 4 Umweltbericht