a) Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend den Empfehlungen der Abwägung (Anlage 1).
b)
Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur
82. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2) einschließlich Begründung
(Anlage 3 und 4) zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern
öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben.
Sachverhalt:
Eine
Handwerksfirma aus dem Bereich Heizung- und Klimatechnik will ihren Betrieb am
Standort modernisieren. Für die zukünftige betriebliche Absicherung sind die
Errichtung einer weiteren gewerblichen Halle im nördlichen bereits bebauten
Bereich sowie der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Büroräumen,
Ausstellungsraum und Besprechungsraum im südlichen unbebauten Bereich geplant.
Derzeit stellt der
Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Flächen dar. Zur Umsetzung der
baulichen Ziele ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der
Verwaltungsausschuss hat die Einleitung des Verfahrens zur 82. Änderung des
Flächennutzungsplans am 10.09.2018 beschlossen. Die Änderung erfolgt in einem
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zusammen mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan.
Am 03.02.2020 hat
der Verwaltungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und
Behördenbeteiligung beschlossen. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die
frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden. Die
frühzeitige Bürgerinfoveranstaltung war für den 26.02.2020 anberaumt; mangels
Teilnehmer hat diese Veranstaltung nicht stattgefunden. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 31.01.2020 schriftlich dazu
eingefordert, bis einschließlich 06.03.2020 Stellung zu beziehen.
Zu den im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise
sind Vorschläge zur Abwägung (Anlage 1) erarbeitet worden. Zusammenfassung der
Auswirkungen auf die Planung infolge aller Eingaben der Auslegung:
Begründung
-
Es werden zwei Ergänzungen/Korrektur in der
Begründung zur Lage im Rohstoffsicherungsgebiet und zu den Ergebnissen der
Luftbildauswertung (Kampfmittel) eingefügt.
Um das Bauleitplanverfahren fortzusetzen, bedarf es des Beschlusses zur Auslegung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wird empfohlen, den Abwägungsvorschlägen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage 1) zu folgen und dem Entwurf zur 82. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen und den Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Anlagen:
- Anlage 1
Abwägungsvorschläge zu den Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
- Anlage 2 Entwurf
Planzeichnung
- Anlage 3 Entwurf
Begründung
- Anlage 4 Entwurf
Umweltbericht Bestandteil Begründung