Betreff
82. Änderung des Flächennutzungsplans "Lindloge Nord"
a) Beratung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen
b) Zustimmung zum Planentwurf und Auslegungsbeschluss
Vorlage
SV/FD3/011/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss beschließt über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen entsprechend den Empfehlungen der Abwägung (Anlage 1).

 

b)      Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2) einschließlich Begründung (Anlage 3 und 4) zu und beschließt, den Planentwurf mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Den Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Sachverhalt:

Eine Handwerksfirma aus dem Bereich Heizung- und Klimatechnik will ihren Betrieb am Standort modernisieren. Für die zukünftige betriebliche Absicherung sind die Errichtung einer weiteren gewerblichen Halle im nördlichen bereits bebauten Bereich sowie der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Büroräumen, Ausstellungsraum und Besprechungsraum im südlichen unbebauten Bereich geplant.

Derzeit stellt der Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Flächen dar. Zur Umsetzung der baulichen Ziele ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Der Verwaltungsausschuss hat die Einleitung des Verfahrens zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans am 10.09.2018 beschlossen. Die Änderung erfolgt in einem Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zusammen mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan.

Am 03.02.2020 hat der Verwaltungsausschuss die Durchführung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung beschlossen. Auf der Grundlage des Vorentwurfs ist die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchgeführt worden. Die frühzeitige Bürgerinfoveranstaltung war für den 26.02.2020 anberaumt; mangels Teilnehmer hat diese Veranstaltung nicht stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 31.01.2020 schriftlich dazu eingefordert, bis einschließlich 06.03.2020 Stellung zu beziehen.

Zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise sind Vorschläge zur Abwägung (Anlage 1) erarbeitet worden. Zusammenfassung der Auswirkungen auf die Planung infolge aller Eingaben der Auslegung:

Begründung

-       Es werden zwei Ergänzungen/Korrektur in der Begründung zur Lage im Rohstoffsicherungsgebiet und zu den Ergebnissen der Luftbildauswertung (Kampfmittel) eingefügt.

Um das Bauleitplanverfahren fortzusetzen, bedarf es des Beschlusses zur Auslegung der 82. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB. Es wird empfohlen, den Abwägungsvorschlägen aus der frühzeitigen Beteiligung (Anlage 1) zu folgen und dem Entwurf zur 82. Änderung des Flächennutzungsplanes zuzustimmen und den Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Anlagen:

-       Anlage 1 Abwägungsvorschläge zu den Eingaben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung

-       Anlage 2 Entwurf Planzeichnung

-       Anlage 3 Entwurf Begründung

-       Anlage 4 Entwurf Umweltbericht Bestandteil Begründung