Beschlussvorschlag:
Der Diepholzer Großmarkt 2021 findet in einer reduzierten Form ohne Festzelte unter Einhaltung der Niedersächsischen Corona-Verordnung statt.
Eine Ausweitung auf einen temporären Freizeitpark ist zu eruieren und ggfs. umzusetzen. Hierzu können potentielle Partner einbezogen werden.
Sachverhalt:
Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung vom 31. Mai 2021 die
neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt. Weitere Öffnungsschritte entsprechend
des bisherigen Stufenplans 2.0 wurden umgesetzt. Die Verordnung tritt mit
Ablauf des 24. Juni 2021 außer Kraft. Planungssicherheit besteht
somit für September nach wie vor noch nicht.
Nach derzeitigem Verordnungsstand wäre die Durchführung des Diepholzer
Großmarktes unter folgenden Voraussetzungen möglich:
è Die
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Diepholz beträgt nicht mehr als 50
è Der/Die
Veranstalter/-in trifft Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes im Sinne der
Corona-Verordnung
è Die Besucher
tragen eine medizinische Maske
Die Verwaltung hat trotz der ungewissen Lage alle Vorbereitungen für den
Diepholzer Großmarkt umgesetzt, um für den Fall, dass ein Jahrmarkt stattfinden
kann, diesen auch tatsächlich durchführen zu können.
90 Bewerber haben einen Zulassungsvertrag erhalten, von denen 77
inzwischen zurückgesandt wurden (= rd. 85 %). Die Zusagen verteilen sich über
Fahrgeschäfte, Ausschankwagen, Imbisse und Verkaufsstände. Im Falle eines
behördlichen Veranstaltungsverbotes besteht allerdings die Möglichkeit die
Platzzusage aufzuheben.
Die drei Festzelte wurden ebenfalls zwischenzeitlich zugewiesen. Zwei der
drei Betreiber sind an die Verwaltung herangetreten und haben Bedenken
geäußert, dass ein Festzelt unter den genannten Bedingungen nicht rentierlich
zu betreiben sei. Darüber hinaus bleibt das Restrisiko, dass aufgrund der
Inzidenzzahl im September der Markt schon per Verordnung unzulässig sein
könnte. Verträge mit Zeltverleiher, Getränkelieferanten, Bands/DJ´s usw.
müssten aber bereits jetzt geschlossen werden, so dass mit einem nicht
unerheblichen Betrag ins Risiko gegangen werden müsste. Den Zulassungsvertrag
haben diese Zeltbetreiber daher noch nicht zurückgesandt. Eine verlässliche
Entscheidung müsse zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden, ob und wenn ja in
welchem Umfang der diesjährige Großmarkt stattfinden soll. Die Durchführung
eines traditionellen Diepholzer Großmarktes erscheint erst dann sinnvoll, wenn
er ohne Auflagen stattfinden kann.
Den Großmarkt in der vorgesehenen Zeit in einer reduzierten
„Light-Version“ ohne Festzelte durchzuführen, könnte ein geeigneter Weg sein,
um dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Freizeitveranstaltung, dem
Wunsch nach Planungssicherheit von gewerblichen Partner, die zeitnah
kostenintensive Entscheidungen treffen müssten sowie dem Gesundheitsschutz von
Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.
Diese strukturelle Veränderung des Diepholzer Großmarktes 2021 wäre mit
den Martkbeschickern und Schaustellern zu eruieren.
Da die Besucherzahlen deutlich geringer sein würden als bei einem
herkömmlichen Jahrmarkt, besteht allerdings die Gefahr, dass die abgespeckte
Form des Jahrmarktes bei Durchführung für nur vier Tage für die Schausteller
und Martkbeschicker nicht auskömmlich sein könnte.
Alternativ bestünde grundsätzlich die Möglichkeit einen temporären
Freizeitpark zu veranstalten. Die infektionsschutzrechtlichen Voraussetzungen
für einen derartigen Markt unter freiem Himmel wären nach heutigen Stand wie
folgt:
7-Tage-Inzidenz im Landkreis DH |
Hygienekonzept/ Abstandsgebot |
Reduzierung
Besucherzahl |
Negativer Testnachweis |
nicht mehr als 35 |
X |
|
|
mehr als 35, nicht mehr als 50 |
X |
max. 75% der zulässigen
Personenkapazität |
X |
mehr als 50 |
X |
max. 50% der zulässigen
Personenkapazität |
X |
Mit einer geordneten Einlasssituation (Zugangskontrolle), weiteren
Schutzmaßnahmen, unter Verzicht auf Festzelte sowie über einen Zeitraum von
drei bis vier Wochen(-enden), wäre eine sich für alle Seiten lohnende
Veranstaltung denkbar.
Finanzierung:
Für die Durchführung eines Marktes stehen Haushaltsmittel beim Produkt 57301 im Haushalt 2021 zur Verfügung.