Betreff
Durchführung Diepholzer Großmarkt 2021
Vorlage
SV/FD2/018/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Diepholzer Großmarkt 2021 findet in einer reduzierten Form ohne Festzelte unter Einhaltung der Niedersächsischen Corona-Verordnung statt.

 

Eine Ausweitung auf einen temporären Freizeitpark ist zu eruieren und ggfs. umzusetzen. Hierzu können potentielle Partner einbezogen werden.   

Sachverhalt:

Die Niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung vom 31. Mai 2021 die neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt. Weitere Öffnungsschritte entsprechend des bisherigen Stufenplans 2.0 wurden umgesetzt. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 24. Juni 2021 außer Kraft. Planungssicherheit besteht somit für September nach wie vor noch nicht.

 

Nach derzeitigem Verordnungsstand wäre die Durchführung des Diepholzer Großmarktes unter folgenden Voraussetzungen möglich:

è Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Diepholz beträgt nicht mehr als 50

è Der/Die Veranstalter/-in trifft Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes im Sinne der Corona-Verordnung

è Die Besucher tragen eine medizinische Maske

 

Die Verwaltung hat trotz der ungewissen Lage alle Vorbereitungen für den Diepholzer Großmarkt umgesetzt, um für den Fall, dass ein Jahrmarkt stattfinden kann, diesen auch tatsächlich durchführen zu können.

 

90 Bewerber haben einen Zulassungsvertrag erhalten, von denen 77 inzwischen zurückgesandt wurden (= rd. 85 %). Die Zusagen verteilen sich über Fahrgeschäfte, Ausschankwagen, Imbisse und Verkaufsstände. Im Falle eines behördlichen Veranstaltungsverbotes besteht allerdings die Möglichkeit die Platzzusage aufzuheben.

 

Die drei Festzelte wurden ebenfalls zwischenzeitlich zugewiesen. Zwei der drei Betreiber sind an die Verwaltung herangetreten und haben Bedenken geäußert, dass ein Festzelt unter den genannten Bedingungen nicht rentierlich zu betreiben sei. Darüber hinaus bleibt das Restrisiko, dass aufgrund der Inzidenzzahl im September der Markt schon per Verordnung unzulässig sein könnte. Verträge mit Zeltverleiher, Getränkelieferanten, Bands/DJ´s usw. müssten aber bereits jetzt geschlossen werden, so dass mit einem nicht unerheblichen Betrag ins Risiko gegangen werden müsste. Den Zulassungsvertrag haben diese Zeltbetreiber daher noch nicht zurückgesandt. Eine verlässliche Entscheidung müsse zum jetzigen Zeitpunkt getroffen werden, ob und wenn ja in welchem Umfang der diesjährige Großmarkt stattfinden soll. Die Durchführung eines traditionellen Diepholzer Großmarktes erscheint erst dann sinnvoll, wenn er ohne Auflagen stattfinden kann.

 

Den Großmarkt in der vorgesehenen Zeit in einer reduzierten „Light-Version“ ohne Festzelte durchzuführen, könnte ein geeigneter Weg sein, um dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer Freizeitveranstaltung, dem Wunsch nach Planungssicherheit von gewerblichen Partner, die zeitnah kostenintensive Entscheidungen treffen müssten sowie dem Gesundheitsschutz von Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen.

 

Diese strukturelle Veränderung des Diepholzer Großmarktes 2021 wäre mit den Martkbeschickern und Schaustellern zu eruieren.

 

Da die Besucherzahlen deutlich geringer sein würden als bei einem herkömmlichen Jahrmarkt, besteht allerdings die Gefahr, dass die abgespeckte Form des Jahrmarktes bei Durchführung für nur vier Tage für die Schausteller und Martkbeschicker nicht auskömmlich sein könnte.

 

Alternativ bestünde grundsätzlich die Möglichkeit einen temporären Freizeitpark zu veranstalten. Die infektionsschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen derartigen Markt unter freiem Himmel wären nach heutigen Stand wie folgt:

 

7-Tage-Inzidenz im Landkreis DH

Hygienekonzept/

Abstandsgebot

Reduzierung Besucherzahl

Negativer Testnachweis

nicht mehr als 35

X

 

 

mehr als 35,

nicht mehr als 50

X

max. 75% der zulässigen Personenkapazität

X

mehr als 50

X

max. 50% der zulässigen Personenkapazität

X

 

Mit einer geordneten Einlasssituation (Zugangskontrolle), weiteren Schutzmaßnahmen, unter Verzicht auf Festzelte sowie über einen Zeitraum von drei bis vier Wochen(-enden), wäre eine sich für alle Seiten lohnende Veranstaltung denkbar.

 

Finanzierung:

Für die Durchführung eines Marktes stehen Haushaltsmittel beim Produkt 57301 im Haushalt 2021 zur Verfügung.