Beschlussvorschlag:
Das Planungskonzept zur Beleuchtung stadtbildprägender Gebäude in der Diepholzer Innenstadt inklusiv der Prioritätenliste wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planungskonzept im Rahmen des REACT Förderprogramms „Perspektive Innenstadt“ umzusetzen.
Sachverhalt:
Diepholz kann auf über 600 Jahre Stadtgeschichte zurückblicken, in der
sich in der Grafenstadt bedeutende Geschehen ereignet und vieles bewegt hat.
Überall gibt es die stillen Zeitzeugen, wie wichtige Verbindungs- und
Transportwege, Fließgewässer, große Bäume oder bauliche Monumente. Um diese
stadtbildprägenden Gebäude zeitweise auch in den Abendstunden sichtbar zu
machen, wurde vom Büro OC Lichtplanung, Diepholz ein innovatives
Beleuchtungskonzept entwickelt, das die städtebaulichen Highlights auf
ansprechende Art mit Licht in Szene setzen.
Oberstes Ziel dieser Maßnahme ist die Erhöhung der Aufenthaltsqualität
und der Besucherfrequenz für Gastronomie und Einzelhandel. Dabei können und
sollen auch die touristischen Potenziale durch die Nähe zum Naturpark Dümmer
genutzt werden.
Höchste Priorität liegt dabei auf einer nachhaltigen Umsetzung, bei der
Lichtimmissionen außerhalb der Fassaden und in den Gebäudeinnenräumen vermieden
werden und die biologische Vielfalt kaum beeinträchtigt wird. Durch eine
kantengenaue Illumination der Gebäudefassaden, präzise Lichtlenkung und
effiziente Lichttechnik soll ein einheitliches Bild entstehen, welches zu mehr
Sicherheit und Sichtbarkeit und einem spürbaren Mehrwert für BewohnerInnen und
BesucherInnen der Stadt Diepholz führt.
Vom Planungsbüro OC Lichtplanung, Diepholz wurde ein entsprechendes
Beleuchtungskonzept für insgesamt 15 stadtbildprägende Gebäude erstellt. Die
Umsetzung erfolgt durch Lichtprojektoren, die in den meisten Fällen an
gegenüberliegenden Gebäuden montiert werden. Die Stromzufuhr erfolgt durch
entsprechende Leitungen im Straßenraum, die an den gegenüberliegenden
Gebäudefassaden hochgeführt werden. Mit allen EigentümerInnen erfolgten
Informations- und Abstimmungsgespräche.
Die 15 aus Sicht des Lichtplaners infrage kommenden Gebäude wurden
seitens der Verwaltung in Abstimmung mit dem Lichtplaner in drei Kategorien
eingeteilt. Es wird beabsichtigt, zunächst die Gebäude in der Fußgängerzone und
somit im Herzen der Stadt zu beleuchten. Das Gebäude Lange Straße 53 wurde
aufgrund der zu erwartenden Entwicklung im Bereich Lange Straße 8a bis 11 in
die Prioritätsgruppe 2 eingeteilt.
Aufgrund der zu erwartenden Entwicklungen rund um den Amtsgarten und die
Schlossinsel wurden die Gebäude im Bereich Lange Straße Süd in die dritte
Prioritätsgruppe eingeteilt.
Priorität 1
(siehe Anlage 1 – grüner Punkt):
- Lange Straße 12 (Altes Rathaus)
- Lange Straße 51 (Eiscafé)
- Lange Straße 20 (Stadtcafé)
- Kolkstraße 2 (Weinladen)
- Bahnhofstraße 16 (Wissenswerkstatt)
Priorität 2
(siehe Anlage 1 – gelber Punkt):
- Bahnhofstraße 11 (VHS)
- Lange Straße 53 (Schüttert)
- Rathausmarkt 2 (Agenda-Haus)
- Lange Straße 33 (Münte)
- Lange Straße 42
Priorität 3
(siehe Anlage 1 – blauer Punkt):
- Hinterstraße 14
- Lange Straße 30
- Lange Straße 35
- Lange Straße 36
- Lange Straße 36a
Nach den durchgeführten Eigentümergesprächen gibt es für die Gebäude aus
der Gruppe „Priorität 1“ mündliche Zusagen für die Umsetzung des Konzeptes. Im
nächsten Schritt erfolgt die Detailplanung sowie die konkrete
Kostenkalkulation. Auf Basis der Kostenkalkulation erfolgt dann die finale
Auswahl der Gebäude sowie der Abschluss einer schriftlichen
Nutzungsvereinbarung mit den Immobilieneigentümern. Erst nach Abschluss der
schriftlichen Nutzungsvereinbarungen kann die Umsetzung erfolgen.
Im Rahmen des REACT-Förderprogramms können ca. 120.000 Euro für dieses
Projekt zur Verfügung gestellt werden. Neben der Planung für alle 15 Gebäude
ist die Realisierung von drei bis vier Gebäudebeleuchtungen möglich.
Finanzierung:
Die Kosten für die Planung belaufen sich auf ca. 32.000 Euro (brutto). Die Kostenschätzung für die Realisierung beträgt in Summe ca. 88.000 Euro (brutto). In Summe werden für dieses Projekt somit ca. 120.000 Euro verausgabt. Von diesen Ausgaben werden 90 % im Rahmen des REACT-Förderprogramms „Perspektive Innenstadt“ gefördert. Für die Umsetzung der Maßnahme stehen ausreichend investive Mittel beim Bestandskonto 51100.0960000-039-05 zur Verfügung.
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtskarte Beleuchtung stadtbildprägender Gebäude