- Überarbeitung Kosten- und Finanzierungsübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die überarbeitete Kosten- und Finanzierungsübersicht (Anlage 1) für das Sanierungsgebiet Diepholz „Willenberg/Lüderstraße“ im Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt.
Sachverhalt:
Seit 2009 befindet sich die Stadt Diepholz mit dem Sanierungsgebiet
„Willenberg/Lüderstraße“ im Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt –
Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“. Durch die Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm können Fördermittel für bestimmte öffentliche aber auch
private Maßnahmen eingesetzt werden.
Die Programmziele bestehen darin, die Wohn- und Lebensqualität sowie die
Nutzungsvielfalt in dem Gebiet zu erhöhen, die Integration aller
Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft
zu stärken.
Die Maßnahmen für das Sanierungsgebiet wurden im gebietsbezogenen
Entwicklungskonzept im Jahr 2012 festgeschrieben und werden seitdem sukzessive
umgesetzt.
In Abstimmung mit den politischen Gremien und dem Sanierungsbeirat wurde
der Maßnahmenkatalog im Jahr 2014 und 2017 aktualisiert, da sich Veränderungen
im Hinblick auf die für eine Umsetzung vorgesehen Maßnahmen ergeben haben. Im
Jahr 2020 erfolgte eine Ergänzung hinsichtlich klimarelevanter Aspekte mit den
Schwerpunkten Klimaschutz, Klimaanpassung und Grüne Infrastruktur.
Durch die kontinuierliche Fortschreibung der Maßnahmen ist auch die
Kosten- und Finanzierungsplanung regelmäßig anzupassen, da das für die
Umsetzung aller geplanten Maßnahmen ursprüngliche beantragte Finanzvolumen
nicht ausgereicht hätte. Gemäß § 149 BauGB hat die Gemeinde nach dem Stand der
Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi) mit plausiblen
Kostenschätzungen aufzustellen. Die KoFi ist ein Planungs-, Steuerungs-,
Kontroll- und Koordinierungsinstrument und dient als Nachweis der Finanzbarkeit
innerhalb eines absehbaren Zeitraumes.
Die KoFi ist im Zuge der aktuellen Planung erneut zu überarbeiten. Der
Anpassungsbedarf ergibt sich einerseits auf Grund der stark gestiegenen
Baupreise auch für Tiefbauleistungen sowie weiterer zu erwartender
Baupreissteigerungen auf Grund der allgemein bekannten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen. Die Kostenansätze für die beiden noch durchzuführenden
Straßenbaumaßnahmen (Möldersstraße, Willenberg II. BA) sind daher erneut
anzupassen.
Der Kostenrahmen für die Straßenausbaumaßnahme Möldersstraße wurde nach
aktueller Planung von 750.000 € auf 1.100.000 € erhöht (Erhöhung um 350.000 €).
Der Kostenrahmen für die Straßenausbaumaßnahme Willenberg nördlich Postdamm
wurde nach aktuellem Kostenstand von 1.150.000 € auf 1.500.000 € erhöht
(Erhöhung um 350.000 €).
Daneben ist zur Sicherung der Sanierungsziele (hier Teilziel Aufwertung
und Steigerung der Attraktivität des benachteiligten Stadtteils als Wohnstätte
durch Sicherung und Ausweitung der Freizeiteinrichtungen) für eine bestehende,
bisher durch die Stadt durch Erbbaurecht gepachtete Sport- und Spielfläche ein
Grunderwerb notwendig. Dieser notwendige Grunderwerb soll über das Sanierungsvermögen
erfolgen und zieht einen entsprechenden Anpassungsbedarf der Finanzmittel nach
sich.
Der Kostenrahmen für den Erwerb von Grundstücken wurde von 481.400 € auf
1.081.400 € erhöht (Erhöhung um 600.000 €).
Die Gesamtkosten für die bisher durchgeführten sowie die noch geplanten Maßnahmen betragen 8.253.400 €. Die bisherige KoFi umfasste ein Gesamtvolumen von 6.953.400 €, so dass sich ein Mehrbedarf von 1.300.000 € ergibt. Die geschätzten sanierungsbedingten Einnahmen (noch zu erhebende Ausgleichsbeträge) wurden um 200.000 € auf 700.000 € erhöht und sind von diesem Mehrbedarf abzusetzen.
Der Finanzierungsbedarf aus Städtebauförderungsmitteln erhöht sich
gegenüber der bisherigen KoFi um gerundet 733.000 € auf 5.035.600 €. Der
Finanzierungsanteil der Stadt Diepholz erhöht sich gegenüber der bisherigen
KoFi unter Berücksichtigung der 2/3 Förderung durch Bund und Land um gerundet
367.000 € auf 2.517.800 €.
Auf Grund des erhöhten Finanzierungsbedarfes und dafür ebenso benötigter
Eigenmittel der Stadt sowie als Folge aus der Corona-Krise und weiterer zu
erwartender Unwägbarkeiten soll der prognostizierte Durchführungszeitraum der
Sanierung auf den 31.12.2030 verlängert werden, um die wesentlichen Ziele und
Zwecke der Sanierung erreichen zu können.
Entsprechend der weiter steigenden Rohstoffpreise sowie der relativen
Knappheit von Kapazitäten zur Ausführung von Bauvorhaben des Tiefbaus sind
weitere Kostensteigerungen zu erwarten. Bei wesentlichen Kostensteigerungen
wird die KoFi erneut aktualisiert werden müssen.
Finanzierung:
Durch die Anpassung der Kosten- und Finanzierungsübersicht entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen. Zu jeder Maßnahme werden separate Projektbeschlüsse gefasst. Es ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil der Stadt Diepholz für die Maßnahmen im Sanierungsgebiet um rd. 367.000 € auf rd. 2,52 Mio. € steigen wird.
Anlagen:
Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsübersicht „Willenberg/Lüderstraße“
Stand Mai 2022