Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Grenzweg im Diepholzer Moor in der Gemarkung Diepholz, mit den Grundstücken Flur 45, Flurstück 119/3, Flur 46, Flurstück 102 sowie Flur 47, Flurstück 89, wird gemäß § 8 Abs. 1 des Nieders. Straßengesetzes mit Wirkung zum 01.06.2017 eingezogen.