Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes St. Hülfe Nr. 11 „Rabbenweg“ zu und beschließt den Planentwurf mit Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB auf dieser Grundlage die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.