Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die Richtlinie über die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen für das Gebiet „Diepholz-Innenstadt“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden sowie den Rückbau von Bausubstanz im Sanierungsgebiet „Diepholz-Innenstadt“ in der Fassung vom 30.01.2020 tritt außer Kraft.