Sitzung: 07.06.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung, Klima und Mobilität
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV/FD3/078/2023
Der Rat der Stadt Diepholz beschließt die Richtlinie über die Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen für das Gebiet „Diepholz-Innenstadt“ im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren“.
Die Richtlinie über die Gewährung von Fördermitteln für die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden sowie den Rückbau von Bausubstanz im Sanierungsgebiet „Diepholz-Innenstadt“ in der Fassung vom 30.01.2020 tritt außer Kraft.