Die Erschließung des Baugebietes Groweg II von Süden über den Carl-Orff-Weg wird planerisch in die Bürgerbeteiligung gebracht.

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung: 

 

a) Der Änderungsbereich der 87. Änderung des Flächennutzungsplans wird um die in der anliegenden Kartengrundlage erweiterten Bereiche neu gefasst (Anlage 1).

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 104 „Groweg II“ wird um den in der anliegenden Kartengrundlage erweiterten Bereich neu gefasst (Anlage 2).

 

Die Kartengrundlagen werden Bestandteil dieses Beschlusses. Der städtebauliche Vertrag wird entsprechend angepasst.

 

Der Ausschuss empfiehlt mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung:

 

b) Auf der Grundlage der erarbeiteten Vorentwürfe zur 87. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan Nr. 104 „Groweg II“ werden die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB durchgeführt.